Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der Vertrag wird auf Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen
Teil B (VOB/B) geschlossen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Erst auf Grund unserer Auftragsbestätigungen
entstehen uns Leistungsverpflichtungen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden
verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
2. Lohn
Die Abrechnung erfolgt nach Einheitspreisen und Aufmaß. Eine Gerüsterstellung
ist in unseren Preisen nicht enthalten. Die Mehrwertsteuer wird gesondert
ausgewiesen.
3. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb acht Tagen netto zahlbar, soweit keine
gesonderte, schriftliche Vereinbarung getroffen ist.
Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen,
die 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.
Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, so ist er zum vollen Schadenersatz
verpflichtet, da die angefertigten Gegenstände nicht mehr verwendet werden
können.
Wir sind berechtigt, Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen oder
bei Zieleinräumung sofort fällig zu stellen, wenn uns nach Geschäftsabschluss
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
4. Beanstandungen und Gewährleistungen
Soweit nicht anders vereinbart, gilt Gewährleistung nach VOB. Wir verpflichten
uns zu sorgfältiger und gewissenhafter Ausführung der uns übertragenen Aufgaben.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen unmittelbar auf ihre vertragsgerechte
Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen in einer Ausschlussfrist
von zwei Wochen schriftlich geltend gemacht werden. Im Falle einer berechtigten
Mängelrüge sind wir verpflichtet, eine kostenlose Nachbesserung auszuführen.
Führt diese nicht zu einer vertragsgerechten Leistung, kann der Kunde eine
angemessene Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
Wird die Vorbehaltsware weiterverkauft so tritt der Kunde schon jetzt die
aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
an erster Stelle an uns ab: Wir nehmen die Abtretung an.
Wird vorgenannte Ware vom Kunden oder in dessen Auftrag von uns als wesentlicher
Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde
schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden
Forderungen an erster Stelle in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware und gegebenenfalls
des Wertes der Bauleistungen mit allen möglichen Nebenrechten einschließlich
einer solchen auf Einräumung einer Sicherheitshypothek ab: Wir nehmen die
Abtretung an.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden oder in dessen Auftrag von uns als wesentlicher
Bestandteil in ein Grundstück des Kunden eingebaut und veräußert der Kunde
danach dieses Grundstück an einen Dritten, so tritt er schon jetzt die aus
der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechnen entstehenden
Forderungen an erster Stelle in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware und gegebenenfalls
des Wertes der Bauleistungen an uns ab: Wir nehmen die Abtretung an.
6. Herstellungs- und Nachbesserungsfristen
Ein Fertigstellungstermin ist nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und
schriftlich vereinbart wurde.
Die Einhaltung des vereinbarten Fälligkeitstermins setzt die Erfüllung aller
Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
Nachträgliche Änderungswünsche verlängern die vereinbarten Fristen ebenso
wie unvorhergesehene Ereignisse die außerhalb unseres Einflussbereiches
liegen.
Sollten wir ausnahmsweise einen vereinbarten Fälligkeitstermin nicht einhalten
und darüber hinaus in Verzug geraten, kann der Kunde uns schriftlich eine
Nachfrist setzen, die dem Auftragsvolumen und dem Kundeninteresse gegenüber
angemessen ist.
Nach ergebnislosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Verwendung personenbezogener Daten
Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und
unternehmensintern zu verarbeiten.
8. Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand
das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand 10/2007