Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines


Der Vertrag wird auf Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) geschlossen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Erst auf Grund unserer Auftragsbestätigungen entstehen uns Leistungsverpflichtungen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.

2. Lohn


Die Abrechnung erfolgt nach Einheitspreisen und Aufmaß. Eine Gerüsterstellung ist in unseren Preisen nicht enthalten. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

3. Zahlung


Unsere Rechnungen sind innerhalb acht Tagen netto zahlbar, soweit keine gesonderte, schriftliche Vereinbarung getroffen ist.
Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, die 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.
Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, so ist er zum vollen Schadenersatz verpflichtet, da die angefertigten Gegenstände nicht mehr verwendet werden können.
Wir sind berechtigt, Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen oder bei Zieleinräumung sofort fällig zu stellen, wenn uns nach Geschäftsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

4. Beanstandungen und Gewährleistungen


Soweit nicht anders vereinbart, gilt Gewährleistung nach VOB. Wir verpflichten uns zu sorgfältiger und gewissenhafter Ausführung der uns übertragenen Aufgaben. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen unmittelbar auf ihre vertragsgerechte Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen in einer Ausschlussfrist von zwei Wochen schriftlich geltend gemacht werden. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind wir verpflichtet, eine kostenlose Nachbesserung auszuführen. Führt diese nicht zu einer vertragsgerechten Leistung, kann der Kunde eine angemessene Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum der von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
Wird die Vorbehaltsware weiterverkauft so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an erster Stelle an uns ab: Wir nehmen die Abtretung an.
Wird vorgenannte Ware vom Kunden oder in dessen Auftrag von uns als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen an erster Stelle in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware und gegebenenfalls des Wertes der Bauleistungen mit allen möglichen Nebenrechten einschließlich einer solchen auf Einräumung einer Sicherheitshypothek ab: Wir nehmen die Abtretung an.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden oder in dessen Auftrag von uns als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück des Kunden eingebaut und veräußert der Kunde danach dieses Grundstück an einen Dritten, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechnen entstehenden Forderungen an erster Stelle in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware und gegebenenfalls des Wertes der Bauleistungen an uns ab: Wir nehmen die Abtretung an.

6. Herstellungs- und Nachbesserungsfristen


Ein Fertigstellungstermin ist nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Die Einhaltung des vereinbarten Fälligkeitstermins setzt die Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
Nachträgliche Änderungswünsche verlängern die vereinbarten Fristen ebenso wie unvorhergesehene Ereignisse die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen.
Sollten wir ausnahmsweise einen vereinbarten Fälligkeitstermin nicht einhalten und darüber hinaus in Verzug geraten, kann der Kunde uns schriftlich eine Nachfrist setzen, die dem Auftragsvolumen und dem Kundeninteresse gegenüber angemessen ist.
Nach ergebnislosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Verwendung personenbezogener Daten


Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

8. Gerichtsstand


Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand 10/2007

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